Wochenendrückblick der Bundespolizei am Grenzübergang Reitzenhain

Die Bundespolizeiinspektion Chemnitz zieht Bilanz vom Wochenende am Grenzübergang Reitzenhain. Unerlaubte Einreisen, Fahndungserfolge sowie Verstöße gegen Tierschutz- und Sprengstoffrecht standen dabei im Mittelpunkt.

Am Freitag, den 02.01.2026, gegen 07:50 Uhr wurden zwei ukrainische Staatsangehörige bei der Einreise aus Richtung Tschechien kontrolliert. Sie hatten nur einen abgelaufenen polnischen Aufenthaltstitel vorgelegt. Die Prüfung ergab, dass sie lediglich ein nicht schengenwirksames Aufenthaltsrecht in Polen besitzen. Damit bestand der Verdacht auf unerlaubte Einreise oder Aufenthalt. Nach Abschluss der Bearbeitung mussten beide in die Tschechische Republik zurückgewiesen.

Die Einreise wurde einem 25-jährigen Ukrainer am 03.01.2026 gegen 22:00 Uhr verweigert. Er konnte sich nur mit einem abgelaufenen tschechischen Visum ausweisen. Aufgrund des Verdachts der unerlaubten Einreise/Aufenthalt wurde er nach Tschechien zurückgewiesen.

Eine 30-jährige vietnamesische Staatsangehörige legte bei der Einreisekontrolle am 04.01.2026 gegen 13:45 Uhr lediglich einen gültigen slowakischen Aufenthaltstitel vor. Auf Nachfrage gab sie an, ihren vietnamesischen Reisepass verloren zu haben. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten eine Ausschreibung der Ausländerbehörde Karlsruhe zur Ausweisung/Abschiebung/Zurückschiebung aufgrund einer Wiedereinreisesperre bis 31.10.2027 fest. Die Betroffene wurde darüber mit Dolmetscher informiert und ebenfalls in die Tschechische Republik zurückgewiesen.

Bei Kontrollen eines 19-jährigen moldauischen, eines 27-jährigen rumänischen und eines 37-jährigen rumänischen Staatsangehörigen wurden Ausschreibungen zur Strafvollstreckung festgestellt.

Der 19-Jährige war wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 982,50 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 9 Tagen verurteilt worden. Nach Zahlung der offenen Geldsumme vor Ort konnte er seine Fahrt fortsetzen.

Der 27-Jährige Rumäne erhielt eine Geldstrafe von 560 Euro wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Er war mit einem Audi A3 unterwegs, zugelassen auf eine deutsche Mietwagenfirma. Die Ausschreibung diente der Eigentumssicherung durch Unterschlagung. Die weitere Bearbeitung übernahm die Landespolizei, Revier Marienberg.

Eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Zwickau lag gegen den 37-jährigen vor. Er war vom Amtsgericht Plauen wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von insgesamt 261 Euro verurteilt worden. Nach Zahlung wurde ihm die Weiterreise gestattet.

Im Fahrzeug eines 50-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen wurde bei der Einreisekontrolle am 03.01.2026 gegen 14:40 Uhr ein Hundewelpe festgestellt, der augenscheinlich noch zu jung für die Einreise war. Einen europäischen Impfausweis konnte der Halter nicht vorlegen; der Welpe war zudem nicht gechipt. Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt ging der Welpe in Obhut. Gegen den Halter wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet.

Eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz wurde gegen einen 29-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen erstattet. Bei der Kontrolle stellten die Beamten Feuerwerkskörper der Kategorie F3 fest. Eine entsprechende Erlaubnis oder einen Befähigungsschein konnte er nicht vorweisen. Die Knaller wurden sichergestellt.

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