Am 6. Januar 2026 nahm die Bundespolizei im grenzüberschreitenden Fernzug am Bahnhof Kehl einen afghanischen Staatsangehörigen fest, weil er keine gültigen Grenzübertrittspapiere vorlegen konnte. Der Verdacht lautet auf unerlaubte Einreise.
Bei der Überprüfung seiner Fingerabdrücke wurde ein Untersuchungshaftbefehl festgestellt, der ihn wegen Körperverletzung in 15 Fällen, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Raub und Wohnungseinbruchsdiebstahl betrifft. Außerdem wurde eine geringe Menge Kokain gefunden.
Am 7. Januar wurde der Mann dem zuständigen Richter am Amtsgericht vorgeführt, der den Untersuchungshaftbefehl in Vollzug setzte. Der Mann kam in eine Justizvollzugsanstalt. Zudem erwartet ihn eine Anzeige wegen des Versuchs der unerlaubten Einreise sowie eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
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