Der An- und Verkauf über Online-Kleinanzeigen-Portale ist beliebt, vor allem im privaten Umfeld. Was der eine nicht mehr braucht, sucht der andere dringend. Doch der private Handel birgt auch Risiken. Am Dienstag, 6. Januar 2026, waren zwei Verkäufer aus der Region betroffen: eine 27-jährige Frau aus Herrenberg und ein 64 Jahre alter Mann aus Weil im Schönbuch.
Beide boten jeweils ein Kinderspielzeug bzw. Motorradstiefel an und gaben sich beim Preis bald einig. Bei der Zahlungsabwicklung erhielten sie von den vermeintlichen Interessenten Links, über die Kreditkarten- bzw. Bankdaten eingegeben werden sollten. So sollte der Eindruck entstehen, dass die Zahlung direkt über das Portal erfolgt.
Die 27-Jährige wurde aufgefordert, eine sogenannte ‚Testzahlung‘ durchzuführen. Sie bestätigte eine vierstellige Summe über ihr vorhandenes TAN-Verfahren. Danach wurde sie erneut aufgefordert, einen weiteren Test durchzuführen, da die Verifizierung beim ersten Mal nicht gelungen war. Erst als sie merkte, dass sie Betrügern aufgesessen war, reagierte sie nicht weiter auf die Anweisungen und erstattete später Anzeige.
Dem 64 Jahre alten Mann erging es ähnlich: Er bestätigte eine Überweisung in dreistelliger Höhe mit einer Transaktionsnummer, in dem Glauben, die Kaufsumme zu erhalten. Letztlich wurde die Summe jedoch von seinem Konto belastet. Auch er erstattete Anzeige.
