Festnahme nach Einreise aus Frankreich

Am Dienstagmittag kontrollierte die Bundespolizei am Grenzübergang Neuenburg – Autobahn einen französischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den 48-Jährigen ein Haftbefehl zu vollstrecken war.

Wegen Diebstahls verurteilte ein Gericht den Mann im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe. Der Gesuchte zahlte weder die Strafe noch trat er die Ersatzfreiheitsstrafe an, weswegen die Staatsanwaltschaft Haftbefehl erließ.

Da der 48-Jährige die geforderte Geldstrafe nicht begleichen konnte, erfolgte die Festnahme und Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.

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