Gesuchter muss in Untersuchungshaft

Am Grenzübergang an der Autobahn wurde in der Nacht zum Montag, 05.01.26, ein 30 Jahre alter tunesischer Staatsangehöriger kontrolliert. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass ein Untersuchungshaftbefehl bestand. Wegen des Vorwurfs des Diebstahls erließ das Amtsgericht Haftbefehl. Die Bundespolizei führte den Gesuchten einem Haftrichter vor, der den Haftbefehl in Vollzug setzte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte die Einlieferung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.

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