Bei grenzpolizeilichen Einreisekontrollen an der Stadtbrücke Görlitz und am Grenzübergang Ludwigsdorf wurden innerhalb von 24 Stunden fünf Personen festgestellt, die nicht die notwendigen Voraussetzungen für die Einreise nach Deutschland erfüllten. Alle Betroffenen waren ukrainische Staatsangehörige.
Vier Personen wurden im grenzüberschreitenden Reisebusverkehr geprüft. Sie gaben an, in Polen über einen gültigen Aufenthaltsstatus zu verfügen, der Verifikation zufolge allerdings nur für Polen gilt. Reisen in andere Schengen-Staaten wie Deutschland waren mit diesem Status nicht gestattet. Sie wollten zu Besuchszwecken nach Deutschland und Belgien reisen. Gegen alle vier wurde ein Strafverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise eingeleitet und sie wurden nach Polen zurückgewiesen.
Der Fußgänger an der Stadtbrücke Görlitz wies sich ebenfalls mit einem nur national gültigen Aufenthaltstitel aus, der bei Ausreise erlischt. In diesem Fall wurde ebenfalls ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalt eingeleitet. Zur Klärung des weiteren Aufenthalts wurde der Aufenthaltstitel eingezogen und die Person zur zuständigen Ausländerbehörde nach Landshut geschickt.
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