Wasserschutzpolizei warnt vor Betreten zugefrorener Flächen am Bodensee

Die anhaltenden Frostperioden der ersten Januarwoche 2026 haben am Bodensee erste Eisdecken entstehen lassen. Besonders betroffen sind der Markelfinger Winkel sowie der Gnadensee im Raum Konstanz. In einer Bucht dort ist der See bereits auf rund 600 Metern Breite zugefroren. Erste Passanten haben darauf Eisflächen betreten und sind dort Eislaufen gegangen.

Die Wasserschutzpolizei misst in der Winterzeit regelmäßig die Eisdicke an verschiedenen Standorten. Die Messwerte dienen rein internen Zwecken zur Beurteilung der Gefahrenlage. Die Polizei betont ausdrücklich, dass diese Messwerte nicht veröffentlicht werden, denn die Tragfähigkeit kann lokal stark variieren.

Vor dem Betreten von Eisflächen warnt die Wasserschutzpolizei eindringlich. Neben der Gefahr des Einbrechens drohen Unterkühlung, Erfrieren oder Ertrinken. Die Sturzgefahr ist besonders hoch, weil natürliche Eisflächen keine ebenen Flächen sind. Spannungen, Strömungen und eine oft versteckte Schneeschicht können Risse und Stolperfallen verursachen. Ein Sturz auf hartem Eis kann schwere Verletzungen nach sich ziehen.

Besonders tückisch: Auch wenn das Wasser am Ufer flach erscheint, nimmt die Tiefe mit zunehmender Entfernung zum Ufer zu. Ein Einbruch birgt immense Risiken für Betroffene und Helfer. Eis an Bruchstellen ist oft extrem instabil, und die Selbstrettung aus dem Wasser gelingt selten. Fremd- oder Selbstrettung wird so zur großen Herausforderung.

Bislang verzeichnete die Wasserschutzpolizei in dieser Saison keine Unfälle im Zusammenhang mit Eisflächen und war nur präventiv im Einsatz. Grundsätzlich erfolgt das Betreten der Eisflächen auf eigene Gefahr, da es nicht offiziell freigegeben ist. Ein generelles Betretungsverbot besteht nicht, doch das Betreten der Schilfgürtel in Naturschutzgebieten ist gesetzlich streng untersagt. Auch wenn das Eis stabil wirkt, kann sich seine Tragfähigkeit jederzeit ändern.

Rückfragen bitte an:
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Telefon: (07161) 616-1101 oder -3333
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