Ein Zeuge meldete der Polizei am Mittag einen PKW mit Anhänger, der in Richtung Karlsruhe fuhr. Der Zeuge machte sich Sorgen, dass die Ladung auf dem Anhänger nicht richtig gesichert sein könnte.
Bei der Kontrolle an der Autobahnanschlussstelle Pforzheim-West stellte sich heraus, dass der Fahrer eine Fahrerlaubnis für das Führen eines Fahrzeugs mit Anhänger benötigt hätte. Er verfügte jedoch nur über eine ausländische Führerschein, der der Kategorie B entspricht. Diese Fahrerlaubnis war veraltet, da er seinen ausländischen Führerschein längst in eine deutsche EU-Fahrerlaubnis hätte umwandeln müssen.
Dazu kam, dass der geführte Wagen, ein Mercedes-Benz, trotz winterlicher Verhältnisse mit Sommerreifen unterwegs war und einen sicherheitsrelevanten Riss in der Frontscheibe hatte. Die Ladung auf dem Anhänger bestand aus passenden Winterreifen für sein Fahrzeug, die zumindest vorschriftsmäßig gesichert waren.
Durch die kontrollierenden Beamten wurde dem Fahrer das Weiterfahren untersagt. Er organisierte daraufhin einen Freund, der den nicht verkehrssicheren Mercedes auf einem Anhänger abtransportieren sollte. Doch auch diese Fahrt wurde unterbunden, weil die zulässige Anhängelast des Autos seines Freundes überschritten war.
Der Verkehrssünder entschied sich, den Mercedes auf dem Pendlerparkplatz stehen zu lassen. Für die kurze Fahrt vom Anhänger in die Parklücke brauchte er eine gültige Fahrerlaubnis und wurde erneut beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt.
Fabian Ottburg, Pressestelle