Gegen 16:20 Uhr am Feiertag „Heilige drei Könige“ kam es auf der Bundesautobahn 8 in Richtung Stuttgart zu einer Vollsperrung wegen eines Verkehrsunfalls. Die Aufräumarbeiten liefen, als ein 30-Jähriger genervt vom Stau beschloss, rückwärts auf dem Standstreifen und dem Beschleunigungsstreifen zu fahren, um eine Ausfahrt zu erreichen, die schon mehrere hundert Meter hinter ihm lag.
Die Beamten der Verkehrspolizeiinspektion Pforzheim stoppten ihn umgehend und wiesen ihn auf sein fahrlässiges Verhalten hin. Der Mann erklärte, er habe ja nicht gewendet.
„Was für ein innovativer Ansatz.“
Wenig begeistert von diesem kreativen Umgang mit den Verkehrsregeln verdeutlichten ihm die Beamten, dass solches Verhalten nicht nur das eigene Leben, sondern auch das Leben anderer Verkehrsteilnehmer gefährde. Das Wenden, Rückwärtsfahren und das Befahren von Standstreifen auf einer Autobahn sind nicht nur grob fahrlässig, sondern auch eindeutig verboten. Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang noch einmal nachdrücklich: Geduld auf der Autobahn ist nicht nur eine Tugend, sondern auch eine Notwendigkeit.
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