Allgemeinverfügung der Bundespolizei: Mitführverbot an Nürnberger und Augsburger Hauptbahnhöfen

Die Bundespolizei erlässt eine Allgemeinverfügung, die vom 9. Januar, 15:00 Uhr bis 11. Januar, 03:00 Uhr gilt. Sie betrifft die Hauptbahnhöfe Nürnberg und Augsburg.

Mit der Allgemeinverfügung ist das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten.

Der Geltungsbereich umfasst alle Gebäudeteile der beiden Hauptbahnhöfe, einschließlich der Personentunnel, zugehörige Bahnsteige sowie alle öffentlich erreichbaren Ebenen.

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen dieser Gegenstände in dem Zeitraum untersagt. Ziel ist es, Gewaltstraftaten zu verhindern und Reisende sowie Polizeibeamte zu schützen.

Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbots. Verstöße können dazu führen, dass Gegenstände sichergestellt werden und unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz zudem ein Zwangsgeld festgesetzt wird. Zudem können Platzverweise oder Bahnhofsverbote folgen.

Die Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen enthalten. Diese sind auf der Homepage der Bundespolizei veröffentlicht: www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung. Auf Plakaten in den genannten Hauptbahnhöfen wird ebenfalls auf das Mitführverbot hingewiesen.

Die genannten Maßnahmen wurden eng mit der Polizei des Landes Bayern und der Deutschen Bahn AG abgestimmt.

Kontakt
Hubert Grimm
Bundespolizeiinspektion Nürnberg
Bahnhofsplatz 6 – 90443 Nürnberg
E-Mail: bpoli.nuernberg.presse@polizei.bund.de

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