Einreiseverbot gegen Bulgarier bei Grenzübertritt am Breitenau

In der Nacht vom 9. Januar 2026 wurde ein bulgarischer Insasse in einem Reisebus am Grenzübergang Breitenau einer Einreisekontrolle unterzogen. Eine Abfrage im polizeilichen System ergab zwei Haftbefehle aus dem Bundesland Berlin. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ihn zur Festnahme wegen Bandendiebstahls und Diebstahls mit Waffen zu einer Restfreiheitsstrafe von 14 Tagen aus einer Freiheitsstrafe von insgesamt 2 Jahren und 9 Monaten ausgeschrieben. Des Weiteren besteht gegen den Bulgaren ein bis zum 15. Februar 2030 befristetes Einreiseverbot für Deutschland, ausgestellt vom Landeseinwohneramt Berlin. Nach Verbüßung der Restfreiheitsstrafe in der JVA Dresden wird er zurückgewiesen.