Frau bei Zebrastreifen-Unfall in Bottrop schwer verletzt

Eine 22-Jährige aus Bottrop wollte an der Hans-Böckler-Straße, Höhe der Hermann-Löns-Straße, einen Fußgängerüberweg überqueren. Gegen 21:15 Uhr wurde sie von einem 24-Jährigen aus Bottrop erfasst, der in Richtung Autobahn 2 fuhr. Die Frau kam schwer verletzt in ein Krankenhaus. Ein Rettungswagen brachte sie dorthin.

Beim Überqueren von Zebrastreifen gilt der Vorrang für Fußgänger. Wer dem Vorrang nicht nachkommt oder nicht deutlich macht, dass er warten wird, muss mit 80 Euro Bußgeld rechnen, zuzüglich Gebühren, und einem Punkt im Fahreignungsregister. Wenn das Verhalten zu Gefährdung führt, steigt das Bußgeld auf 100 Euro; bei einer Schädigung oder beim Unfall auf 120 Euro.

Der Vorrang gilt für Fußgänger sowie Menschen im Rollstuhl oder im Krankenkrankenfahrstuhl. Radfahrer haben den Vorrang nur dann, wenn sie das Fahrrad über den Überweg schieben. Kinder haben eine besondere Schutzpflicht: Ihnen muss am Fußgängerüberweg Vorrang eingeräumt werden, damit sie nicht gefährdet werden. Und auch Kinder sollten ihr Fahrrad vor dem Überqueren schieben, um besser gesehen zu werden und den Vorrang rechtlich zu sichern.

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