Die Bundespolizeidirektion München hat Feststellungen zu unerlaubten Einreisen in Bayern getroffen. Die Meldungen betreffen die Land- und Luftgrenzen sowie vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen. Die Daten reichen bis einschließlich Dezember 2025 und basieren auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei.
Unerlaubte Einreisen an Land- und Luftgrenzen: Die monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis September 2025 sind in der Anlage aufgeführt. Im Jahr 2024 wurden von der Bundespolizeidirektion München in Bayern 9.817 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben.
Seit dem 16. September 2024 führen die Behörden vorübergehend Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengen-Grenzen durch. Folgende Feststellungen wurden zwischen dem 16. September 2024 und dem 30. September 2025 getroffen:
– 16.526 unerlaubte Einreisen (davon Österreich: 12.934 / davon Tschechien: 3.592)
– 10.480 (davon Österreich: 9.523 / davon Tschechien: 957) Personen wurden unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben,
– 583 (davon Österreich: 516 / davon Tschechien: 67) Personen besaßen eine Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise gehindert,
– 882 (davon Österreich: 818 / davon Tschechien: 64) Schleuser wurden vorläufig festgenommen,
– als Beifang konnten 3.335 (davon Österreich: 2.684 / davon Tschechien: 651) offene Haftbefehle vollstreckt sowie
– 229 (davon Österreich: 181 / davon Tschechien: 48) Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum festgestellt werden.
Seit dem 8. Mai 2025 gelten diese Feststellungen nur noch an Landgrenzen im Zeitraum bis zum 30. September 2025. Folgende Feststellungen wurden in diesem Zeitraum getroffen:
– Unerlaubte Einreisen: 8.153 (Österreich: 6.219; Tschechien: 1.934)
– Zurückweisungen/Zurückschiebungen: 5.551 (Österreich: 4.991; Tschechien: 560)
– Davon Paragraph 18 Absatz 2 des Asylgesetzes: 378 (Österreich: 364; Tschechien: 14)
– Vulnerable Gruppen: 34 (Österreich: 33; Tschechien: 1)
– Wiedereinreisesperren: 274 (Österreich: 233; Tschechien: 41)
– Schleuser: 470 (Österreich: 439; Tschechien: 31)
– Haftbefehle: 1.815 (Österreich: 1.458; Tschechien: 357)
– PMK-Treffer: 137 (Österreich: 108; Tschechien: 29)
Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit dem 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen dienen dem Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration.
Hinweis: Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich Dezember 2025; diese können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern. Die Daten für den Monat Dezember 2025 basieren auf einem Sondermeldedienst. Die bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums sind abrufbar unter dem Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6188617
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