Polizeilicher Schusswaffengebrauch in Kleinschwarzenlohe

Eine Angehörige des 25-Jährigen meldete sich gegen 04:15 Uhr über den Polizeinotruf. Sie erklärte, der Mann befinde sich in einem psychischen Ausnahmezustand und habe Suizid angekündigt. Während des Telefonats seien mehrmals Schussgeräusche wahrnehmbar gewesen.

Daraufhin rückten mehrere Polizeistreifen zum Einsatzort aus und der Bereich wurde abgesperrt. Wegen der Hinweise auf eine mögliche Schusswaffe zog die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Mittelfranken außerdem das Spezialeinsatzkommando hinzu.

Die Verhandlungsgruppe der Polizei versuchte, den Mann zu beruhigen und dazu zu bewegen, das Haus unbewaffnet zu verlassen.

Gegen 07:00 Uhr betraten Beamte des Spezialeinsatzkommandos das Wohnhaus, um den Bereich zu sichern. Die Zielsetzung blieb kommunikativ, doch der Mann kam dem Einsatz im Erdgeschoss mit einer augenscheinlichen Schusswaffe und einem Messer entgegen. Auf Aufforderung, die Waffen abzulegen, reagierte er nicht, und es kam zum polizeilichen Schusswaffengebrauch.

Der Mann erlitt lebensgefährliche Verletzungen im Oberkörperbereich und wurde von einem Notarzt erstversorgt. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht.

Nach aktuellem Ermittlungsstand geht das Polizeipräsidium Mittelfranken davon aus, dass die Schüsse in einer Notwehrsituation erfolgt sind.

Neben Beamten mittelfränkischer Kriminaldienststellen nahmen am Einsatz auch Beamte des Bayerischen Landeskriminalamts ihre Ermittlungen auf. Die Untersuchungen zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des polizeilichen Schusswaffengebrauchs werden – wie in derartigen Fällen üblich – durch das Bayerische Landeskriminalamt geführt und eng mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth abgestimmt.