Am Sonntagnachmittag, 11.01.2026, versuchte der algerische Staatsangehörige am Grenzübergang Weil am Rhein – Friedlingen nach Deutschland einzureisen. Trotz eines bestehenden Einreiseverbots verweigerte die Bundespolizei ihm die Einreise und wies ihn in die Schweiz zurück.
Bei der Kontrolle der grenzüberschreitenden Straßenbahn stellte sich heraus, dass die Bundespolizei den Mann erst wenige Tage zuvor aufgrund eines unerlaubten Aufenthaltes nach Frankreich zurückgeschoben hatte. Deswegen besteht gegen ihn ein mehrjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz ein und wies den Mann in die Schweiz zurück.