Drei Haftbefehle offen: Deutscher muss ins Gefängnis

Symbolbild Bundespolizei

Bei der Einreisekontrolle am Grenzübergang Ludwigsdorf auf der Autobahn wurde am Samstag gegen 16 Uhr ein 43-jähriger Deutscher festgestellt.

Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass er gleich von drei Staatsanwaltschaften mit insgesamt vier Fahndungsmaßnahmen gesucht wurde.

Von der Staatsanwaltschaft Göttingen lagen zwei Haftbefehle gegen ihn vor. Die daraus resultierenden offenen Geldstrafen wegen Beleidigung und Gewaltdelikten hätte er durch Zahlung von 3.600 Euro entgehen können.

Auch die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte einen Haftbefehl gegen ihn erlassen, weil eine Geldstrafe aus einer Ordnungswidrigkeit nicht beglichen war.

Zudem war die Staatsanwaltschaft Kassel auf der Suche nach seiner aktuellen Anschrift.

Da der Gesamtbetrag von über 4.000 Euro nicht vor Ort beglichen werden konnte, wurden die Haftbefehle vollstreckt.

Der Mann wurde im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

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