Der 27-Jährige wurde noch vor dem Verlassen des Bahnhofs durch eine Streife der Bundespolizei gestellt und namhaft gemacht. Die Reinigung der Hinterlassenschaft wurde durch die Bahn unmittelbar veranlasst. Der Pole bekam eine Anzeige wegen der Verunreinigung der Bahnanlagen. Diese Notdurft hätte er lieber auf einer öffentlichen Toilette anstelle des öffentlichen Raums erledigt. Das wäre für das Bahnpersonal mit weniger Aufwand verbunden und für den Verursacher deutlich günstiger gewesen. Sein sogenanntes \“kleines Geschäft\“ zieht nicht nur einen Gebührenbescheid nach sich, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Post von drei Staatsanwaltschaften aus Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die justiziellen Einrichtungen suchen nach dem Mann, unter anderem wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und einer Trunkenheitsfahrt. Die Bundespolizisten stellten seine ladungsfähige Anschrift fest und informierten die ausschreibenden Behörden.
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