Am 10. Januar 2026 wurde einem albanischen Staatsangehörigen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen am Grenzübergang Kehl-Europabrücke die Einreise nach Deutschland verweigert.
Bei der Kontrolle wurde ein vollständig gefälschter albanischer Führerschein entdeckt, der auf eine andere Person ausgestellt war.
Gegen den Mann wird wegen des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise sowie der versuchten unerlaubten Einreise ermittelt.
Das gefälschte Dokument wurde sichergestellt.
Nach Abschluss aller erforderlichen Maßnahmen wurde der 42-Jährige nach Frankreich zurückgewiesen.
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