Junge schwer verletzt durch Böllerexplosion auf Spielplatz

Am Samstagnachmittag wurde ein Zehnjähriger durch den Knall eines Böllers schwer verletzt. Zwei Kinder im Alter von 9 und 10 Jahren hielten sich gegen 15 Uhr auf einem Spielplatz an der Wielandstraße auf. Dort sprach ein Jugendlicher die beiden Jungen an, händigte dem Zehnjährigen einen Böller aus und entzündete ihn. Der Feuerwerkskörper detonierte in den Händen des Kindes. Die Verletzungen betreffen beide Hände sowie das Gesicht und den Bauchbereich. Der Zehnjährige wurde in ein Krankenhaus gebracht. Der Neunjährige suchte mit seinen Eltern ebenfalls eine Klinik auf.

Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Erste Ermittlungen ergaben Hinweise auf einen 14-jährigen Dortmunder. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Grundsätzlich gilt: Privates Silvesterfeuerwerk ist nur zwischen dem 31. Dezember und dem 1. Januar erlaubt. Außerhalb dieses Zeitraums wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit nach dem Sprengstoffgesetz dar und werden mit einem Bußgeld geahndet.

Auch wenn Silvester vorbei ist: Die Polizei warnt eindringlich vor dem unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern. Hinweise: Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände. Achten Sie auf eine geeignete Kleidung und verwenden Sie eine Schutzbrille für Kinder. Lassen Sie die Kinder keine Sekunde aus den Augen und sprechen Sie im Vorfeld über die Gefahren. Achten Sie bei der Auswahl des Feuerwerks auf eine gültige Zulassung des Bundesamts für Materialforschung und -prüfung, verwenden Sie keine billigen oder unklaren Produkte und vermeiden Sie selbstgebaute Präparate. Vorsicht bei Blindgängern: Zünden Sie diese auf keinen Fall erneut. Warten Sie etwa fünf Minuten und gießen Sie sie danach mit Wasser.