Wasserschutzpolizei Ravensburg warnt vor Gefahren des Betretens zugefrorener Bodenseeflächen

Die anhaltenden Frostperioden der ersten Januarwoche 2026 haben am Bodensee in einigen Häfen und Uferrandbereichen die Bildung erster Eisdecken verursacht. Besonders betroffen sind der Markelfinger Winkel und der Gnadensee im Raum Konstanz. In der dortigen Bucht ist die Eisfläche bereits rund 600 Meter breit.

Die Beamten der Wasserschutzpolizei führen zur Winterzeit regelmäßig Messungen der Eisdicke an unterschiedlichen Standorten durch. Diese dienen rein internen Zwecken zur Beurteilung der allgemeinen Gefahrenlage. Die Werte werden nicht veröffentlicht, um keinen falschen Anreiz zum Betreten der Flächen zu schaffen.

Die Warnung vor dem Betreten von Eisflächen gilt ausdrücklich. Die Gefahr des Einbrechens kann zu Unterkühlung, Erfrieren oder Ertrinken führen; natürliche Eisflächen sind keine ebenen Flächen. Sie unterliegen Spannungen und Strömungen, und Risse oder Aufwölbungen können auftreten. Eine dünne Schneeschicht kann Stolperfallen verdecken. Stürze auf dem Eis führen zu schweren Verletzungen.

Besonders tückisch ist: Auch wenn das Wasser am Ufer flach erscheint, nimmt die Tiefe mit zunehmender Entfernung vom Ufer zu. Ein Einbruch birgt Risiken für Betroffene und Rettungskräfte. Eis an Bruchstellen ist meist extrem instabil; Fremd- oder Selbstrettung im Wasser gelingt oft nur schwer. Wer unter die Eisdecke gerät, hat kaum eine Chance, sich aus eigener Kraft zu befreien.

Bislang verzeichnete die Wasserschutzpolizei in dieser Saison keine Unfälle und war lediglich präventiv im Einsatz.

Grundsätzlich erfolgt das Betreten der Eisflächen jedoch auf eigene Gefahr, da diese nicht offiziell zum Betreten freigegeben werden. Eine generelles Betretungsverbot besteht zwar nicht, jedoch ist das Betreten der Schilfgürtel in Naturschutzgebieten gesetzlich streng untersagt. Auch wenn das Eis optisch stabil erscheinen mag, kann sich seine Tragfähigkeit jederzeit ändern.

Rückfragen bitte an:
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