Bei der Kontrolle am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf gegen 4:25 Uhr wurde ein irakischer Staatsangehöriger als Reisender identifiziert, der eine polnische Aufenthaltskarte vorlegte, aber keinen Reisepass bei sich hatte. Der Bus kam aus Polen und war litauisch registriert. Der Mann gab an, den Reisepass verloren zu haben; zur Untermauerung legte er polnische Anmeldeschreiben vor. Bei der eingehenden Prüfung der Aufenthaltskarte wurden eindeutige Fälschungsmerkmale erkannt. In der Folge wurden auch die polnischen Anmeldeschreiben genauer geprüft; das Ergebnis war, dass sowohl die Anmeldeschreiben als auch die Aufenthaltskarte Fälschungen waren. Trotz der Beweislage beharrte der Iraker darauf, in Polen legal zu sein. Die anschließende Überprüfung seiner Fingerabdrücke ergab, dass auch seine Identität falsch war; lediglich seine irakische Staatsangehörigkeit bestätigte sich. Die Person war deutschen Behörden bereits bekannt: Ein 2025 abgelehnter Asylantrag; das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Außenstelle Augsburg, forderte ihn zur Ausreise auf. Um dieser Maßnahme zu entgehen, hatte der Mann sich versteckt; bis zur heutigen Kontrolle tauchte er unter. Durch die Bundespolizei wurde ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und unerlaubter Einreise und Aufenthalt eingeleitet; die falschen Dokumente wurden eingezogen. Nach Abschluss des Strafverfahrens ist eine Zurückweisung ins Heimatland oder nach Polen vorgesehen.
Ludwigsdorf: Bundespolizei nimmt ausreisepflichtigen Iraker mit gefälschten Papieren fest
Symbolbild Bundespolizei