Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg: Gaststättenkontrollen in 11 Kommunen – Wohnungsdurchsuchung führt zur Sicherstellung von 10.000 Euro Bargeld

Die Kontrollen fanden in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch statt. In Darmstadt und 11 Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg wurden insgesamt 38 Gaststättenbetriebe überprüft. Zwischen 18 Uhr und 2 Uhr wurden mehr als 200 Personen kontrolliert. Ziel des behördenübergreifenden Einsatzes war die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels, der Schwarzarbeit sowie die Einhaltung jugendschutz-, aufenthalts-, gewerbe- und hygienerechtlicher Vorschriften.

An dem Einsatz beteiligten sich rund 170 Einsatzkräfte, darunter Bereitschaftspolizei, das Hauptzollamt und das Finanzamt Darmstadt, Mitarbeitende des Regierungspräsidiums und des Gesundheitsamtes sowie die zuständigen Gewerbe- und Ordnungsämter der Kommunen.

Im Rahmen der Kontrollen stellten die Beamten mehr als 50 Verstöße fest und ahndeten diese. Sieben Personen wurden vorläufig festgenommen, zwei Haftbefehle wurden vollstreckt und neun Ermittlungsverfahren eingeleitet.

21 Spielautomaten wurden vor Ort versiegelt, weil sie nicht an die bundesweite Datenbank angeschlossen waren, die der Überprüfung von Spielenden und der Freischaltung der Glücksspielgeräte dient.

Auf die Betreiber der Lokalitäten in Weiterstadt, Reinheim, Babenhausen, Griesheim, Pfungstadt, Bickenbach und Darmstadt kommt ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro zu. Auch fünf Spielgeräte in drei Gaststätten in Darmstadt und Babenhausen wurden von den Kontrollen versiegelt, da die erforderliche Prüfplakette nicht vorhanden war.

In einer Bar in Ober-Ramstadt nahm eine Polizeistreife einen 28-Jährigen vorläufig fest und erstattete Anzeige wegen des Verdachts des illegalen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Als die Beamten den Rucksack des Mannes überprüfen wollten, wehrte er sich gegen die polizeilichen Maßnahmen. Im Rucksack fanden die Beamten 2 Gramm Kokain, 22 Gramm Haschisch und eine geringe Menge Marihuana. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden 10.000 Euro Bargeld sowie eine Softair aufgefunden und sichergestellt.

An vorhandenen Tabakbehältnissen in einer Bar in Babenhausen waren Steuermarken zum Teil stark beschädigt und dadurch unkenntlich oder gar nicht vorhanden; manchmal waren die zulässigen Mengen pro Gefäß auch einfach überschritten. In Griesheim wurden über 15 Kilogramm zum Teil unversteuerter Shisha-Tabak in amtliche Verwahrung gegeben. Weitere Beanstandungen ergaben sich in den Bereichen Hygienevorschriften, Arbeits- und Sozialvorschriften, beim Jugendschutz, beim Aufenthalts- und Betäubungsmittelgesetz, bei Brandschutz- und Bauvorschriften sowie in Bezug auf ungenaue Kassenführung.

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