Nach Angaben der Bundespolizei wurde die gesuchte Person durch einen Super Recogniser identifiziert. Es lag ein Haftbefehl gegen die Person vor. Die Festnahme erfolgte durch Angehörige der Bundespolizei. Anschließend wurde die Person der Haftzuführung vorgeführt.
Die Strafe beläuft sich auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Die Hintergründe der Festnahme und des Haftverfahrens wurden nicht veröffentlicht. Rechtliche Schritte liegen nun bei den zuständigen Justizbehörden.
Ein Sprecher der Bundespolizei hob hervor, dass der Einsatz durch moderne Gesichtserkennung in solchen Fällen unterstützend wirkt. Die Behörde betont, dass aus rechtlichen Gründen weitere Details nicht veröffentlicht werden.
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