Bei einem Verkehrsunfall im Begegnungsverkehr ist ein Todesopfer zu beklagen. Der Vorfall wird von der Polizei bearbeitet. Über den Hergang liegen bislang keine weiteren Details vor.
Nach bisherigen Informationen wurden keine weiteren Verletzten gemeldet. Die Identität der betroffenen Personen wird aus Gründen des Opferschutzes nicht veröffentlicht. Die Ermittlungen dauern an.
Weitere Informationen folgen, sobald sie vorliegen.
