Bei Geschwindigkeitsmessungen der Polizei POL-MK wurde ein Fahrzeug gemessen, das 87 Kilometer pro Stunde fuhr. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich beträgt 50 Kilometer pro Stunde. Die Messung erfolgte in einem betroffenen Streckenabschnitt. Die Polizei dokumentierte den Verstoß als Verkehrsordnungswidrigkeit.
Nach Angaben der Polizei wurde gegen den Fahrer ein Fahrverbot verhängt. Weitere Details zum Fall wurden nicht veröffentlicht. Das Verfahren läuft weiter.
Die Polizei bittet Autofahrerinnen und Autofahrer, Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten. Weitere Informationen werden nach Bekanntgabe der Behörde veröffentlicht.
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