Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Polizeipräsidium Frankfurt am Main geben gemeinsam eine Pressemitteilung heraus. Darin informieren die Behörden über den Gegenstand der Mitteilung. Der Text wird im weiteren Verlauf zusammengefasst.
Nach dem Stand der Mitteilung erfolgen weitere Informationen in dem veröffentlichten Text. Die Behörden bitten um Beachtung der offiziellen Veröffentlichungen. Es werden keine weiteren Details erwähnt, solange der Inhalt nicht im Text steht.
Der Gegenstand der Pressemitteilung wird in dem Textteil erläutert. Die Informationen richten sich an die Öffentlichkeit und betreffen den aktuellen Stand der Ermittlungen. Es gilt die Unschuldsvermutung, soweit dies im Kontext der Mitteilung vorgesehen ist.
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