Der Bericht befasst sich mit Wohnungseinbruchskriminalität in der vierten Kalenderwoche. Er verwendet den Begriff Einbruchsradar, um Entwicklungen in diesem Bereich zu kennzeichnen. Die Veröffentlichung richtet sich an die Öffentlichkeit. Es werden keine konkreten Vorfälle oder Verdächtigen genannt.
Der Text erklärt allgemein den Zweck eines Einbruchsradars. Er soll Informationen zur Entwicklung der Fälle in der genannten Woche liefern. Die Darstellung erfolgt sachlich und neutral. Weitergehende Details zu einzelnen Fällen werden nicht veröffentlicht.
Der Bericht beschränkt sich auf die Darstellung der allgemeinen Thematik. Es werden keine Einzelfälle, Orte oder Personen genannt. Die Informationen richten sich an die Allgemeinheit und dienen der Orientierung im Thema Wohnungseinbruchskriminalität.