Nach Angaben der Bundespolizei Weil wurde eine Person, gegen die sechs Haftbefehle vorlagen, nach Deutschland überstellt. Die Überstellung erfolgte im Rahmen strafrechtlicher Maßnahmen. Die Behörde bestätigte den Vorgang auf Anfrage, ohne weitere Details zu nennen. Wann die Überstellung stattfand, blieb der Öffentlichkeit unklar.
Zur Identität der betroffenen Person wurden keine weiteren Angaben gemacht. Die Behörden gaben an, dass der Vorgang von der zuständigen Stelle weiter betreut werde.
Es handelt sich um eine grenzüberschreitende Maßnahme im Bereich der Strafverfolgung. Alle relevanten rechtlichen Schritte seien eingehalten worden. Weitere Details zu dem Fall wurden nicht veröffentlicht.
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BPOLI-WEIL
