In der Meldung der LPI-G geht es um eine Verkehrssünde namens Parkplatzdriften. Der Titel verweist auf eine Untersuchung durch die Polizei. Konkrete Details zum Fall liegen nicht vor.
Der Text beschreibt allgemein, dass Parkplatzdriften eine Rechtswidrigkeit im Straßenverkehr darstellt. Es werden keine Spekulationen über einzelne Personen angestellt und die Unschuldsvermutung wird gewahrt.
Weitere Informationen werden mit dem vollständigen Bericht bereitgestellt, sobald diese vorliegen.
