Die Bürgergeldausgaben von Bund, Ländern und Kommunen sind im Jahr 2024 auf insgesamt 57,1 Milliarden Euro gestiegen. Das berichtet die „Bild“ (Samstagausgabe) unter Berufung auf neue Zahlen, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) ermittelt hat.
Demnach erhielt jede der rund 2,9 Millionen Bedarfsgemeinschaften einen durchschnittlichen Betrag von 19.4475 Euro pro Haushalt.
Der Betrag entspricht rund 1.6623 Euro pro Monat und liegt 15 Prozent höher als noch im Jahr 2022. Damals hatte ein Bürgergeld-Haushalt (Hartz-IV-Haushalt) Leistungen in Höhe von durchschnittlich 16.8879 Euro erhalten, im Jahr 2023 waren es 18.1105 Euro.
Wie die Zeitung weiter schreibt, bildeten die Regelsätze 2024 mit insgesamt 22,06 Milliarden Euro Ausgaben den größten Posten. Für Unterkunft und Heizung wurden 17,46 Milliarden Euro aufgewendet, für Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) 7,17 Milliarden Euro.
Auf Eingliederungsleistungen entfielen 3,68 Milliarden Euro, auf Verwaltungskosten 6,45 Milliarden Euro. Die verbliebenen 260 Millionen Euro waren sonstige Leistungen.
Die höchsten Bedarfsgemeinschaften erhielten in Offenbach mit durchschnittlich 22.2277 Euro die meisten Leistungen 2024. Es folgen Groß-Gerau (22.2259 Euro) und der Main-Taunus-Kreis (22.2
255 Euro). Auch Essen (22.0027 Euro) und Hamburg (21.7790 Euro) lagen über dem Bundesdurchschnitt. Am unteren Ende der Skala finden sich vor allem ländliche Regionen wie Miesbach (15.7736 Euro) und das Oberallgäu (15.9984 Euro).
Zwischen dem teuersten und dem günstigsten Jobcenter liegt eine Differenz von 6.5541 Euro pro Haushalt und Jahr. Als wesentliche Gründe gelten unterschiedliche Miet- und Wohnkosten, die Zahl der Kinder sowie der Anteil sogenannter Aufstocker.
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