Der Vorfall ereignete sich an einer Grenzsituation, dem Einsatzbereich BPOLI-OG zugeordnet. Demnach führte der Ausweis, der als falsch eingestuft wurde, zu einer Einreiseverweigerung. Die Entscheidung traf eine anwesende Behörde nach Prüfung der vorgelegten Identität. Weitere Details wurden nicht veröffentlicht.
Nach Angaben der Polizei wird der Fall nun weiter geprüft. Zu weiteren Umständen hat die Behörde bisher keine weiteren Informationen veröffentlicht. Eine nähere Begründung für die Entscheidung wurde nicht genannt.
Die Bundespolizei bittet um Geduld, bis neue Informationen vorliegen. Weitere Details werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
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