Eine gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach und des Polizeipräsidiums Heilbronn wurde veröffentlicht. Die Mitteilung richtet sich an die Öffentlichkeit. Sie enthält formale Informationen zur Veröffentlichung.
Der Text bleibt sachlich formuliert und enthält keine Bewertungen. Er beschreibt lediglich den Gegenstand der Veröffentlichung in sachlicher Form.
Es handelt sich um eine formale Mitteilung der zwei Behörden.
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