LPI-J: Leerstehende Gebäude sind kein Spielplatz

Die Landespolizeiinspektion J hat eine Meldung zu leerstehenden Gebäuden veröffentlicht.

In der Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass leerstehende Gebäude nicht als Spielplätze genutzt werden dürfen.

Der genaue Wortlaut der Meldung stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht im Detail zur Verfügung.