Die Polizei POL-PB hat eine Korrektur zu einer Pressemitteilung veröffentlicht. Die Mitteilung bezieht sich auf eine Öffentlichkeitsfahndung nach einem Geld-Abholer im Zusammenhang mit einem Telefonbetrugsfall. Die korrigierte Fassung soll Klarheit über den Gegenstand der Öffentlichkeitshinweise schaffen.
Der ursprüngliche Hinweis wurde entsprechend überarbeitet. Dabei bleibt der Kern der Meldung unverändert, wird aber präziser formuliert.
Weitere Details zum Fall oder zu Beteiligten werden in der Veröffentlichung nicht genannt. Die Korrektur beschränkt sich auf die Klarstellung des Gegenstands.
