Weil: Abgeschobene müssen Restfreiheitsstrafe verbüßen

Laut einer Mitteilung der Bundespolizei aus Weil geht es um abgeschobene Personen, die noch eine Restfreiheitsstrafe zu verbüßen haben.

Es wurden bislang keine weiteren Details zu Hintergründen oder konkreten Fällen veröffentlicht.

Zu dem Fall liegen derzeit keine weiteren Informationen vor.