Bundespolizei Erfurt: Unvollständige Pressemitteilung veröffentlicht

Die Bundespolizei Erfurt hat eine unvollständige Pressemitteilung mit dem Titel ‚Was zwei Geburtstage und das Strafrecht verbindet‘ veröffentlicht. Der Text enthält lediglich einen Hinweis auf eine Vorlage, jedoch keine konkreten Informationen zu einem Ereignis. In der Mitteilung heißt es, dass keine Details zu Ereignissen, Personen oder Verantwortlichkeiten veröffentlicht werden. Der Ort der Handlung wird nur durch das Kürzel ‚BPOLI EF‘ für die Bundespolizei Erfurt angedeutet. Die Behörde kündigt an, dass weitere Informationen gegebenenfalls in einer späteren Mitteilung folgen werden. Am Ende sollen typischerweise Quellenangaben und Kontaktmöglichkeiten aufgeführt werden. Was genau der Zusammenhang zwischen zwei Geburtstagen und dem Strafrecht ist, bleibt zunächst unklar.