Die Bundespolizeidirektion München hat am Hauptbahnhof München eine Allgemeinverfügung zum Verbot gefährlicher Gegenstände und Waffen erlassen. Die Regelung gilt ab sofort für alle Besucherinnen und Besucher des Bahnhofs.
Die Verfügung untersagt das Mitführen von Gegenständen, die als gefährlich gelten oder als Waffen eingestuft werden können. Welche Gegenstände konkret betroffen sind, wird in der Allgemeinverfügung selbst aufgelistet.
Die Bundespolizei begründet die Maßnahme mit der Sicherheit am Münchner Hauptbahnhof. Konkrete Listen über zulässige Gegenstände werden in der Verfügung genannt. Der genaue Geltungszeitraum der Regelung ist ebenfalls der Verfügung zu entnehmen.