Bundespolizei verhängt Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an sechs bayerischen Bahnhöfen

Präventionsteam der Polizei in Nordhorn

Die Bundespolizeidirektion München hat erneut ein temporäres Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an sechs bayerischen Bahnhöfen verhängt. Die Maßnahme richtet sich an alle Passagiere und Besucher der betroffenen Bahnstationen.

Die Behörde bestätigt mit der Mitteilung die fortlaufenden Sicherheitsmaßnahmen im Bahnbereich. Der Erlass gilt an den genannten Stationen, wobei sowohl die konkreten Bahnhöfe als auch der genaue Zeitraum der Geltung nicht bekanntgegeben wurden.