43-Jähriger aus Polen-Zug geholt: Haft wegen unpünktlicher Unterhaltszahlungen

Bundespolizei

Ein 43-jähriger Deutscher ist am vergangenen Wochenende bei der Einreise aus Polen festgenommen worden. Die Bundespolizei entdeckte bei der Kontrolle im Einreisezug einen bestehenden Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München gegen den Mann.

Der Deutsche war bereits im Jahr 2025 wegen Verletzung der Unterhaltspflicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Damals setzte das Gericht die Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung aus. Doch der Mann hielt sich nicht an die Auflagen: Er kam seiner Unterhaltspflicht auch nach der Verurteilung weiterhin gröblich und beharrlich nicht nach.

Aufgrund dieser anhaltenden Verweigerung widerrief die Justiz die Strafaussetzung. Nach der Eröffnung des Haftbefehls führten die Beamten den 43-Jährigen dem Haftrichter am Amtsgericht Görlitz vor. Anschließend wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, womit seine nächsten Monate vorbestimmt sind.