Betrüger erbeuten Gold und Bargeld durch Schockanrufe in Pforzheim und Mühlacker

(Symbolbild)

Betrüger haben in der vergangenen Woche mit gefälschten Schockanrufen Goldbarren im mittleren fünfstelligen Bereich und Bargeld im mittleren vierstelligen Bereich in Mühlacker und Pforzheim erbeutet. Die Täter gaben sich als Polizeibeamte und Rechtsanwälte aus.

Am Freitag gegen 16:00 Uhr erhielt eine ältere Dame einen Anruf von einem unbekannten Mann, der sich als Polizeibeamter ausgab. Er behauptete, ihre vermeintliche Tochter habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Zur Abwendung einer Gefängnisstrafe müsse die Frau eine Kaution bezahlen.

Gegen 18:00 Uhr übergab die Frau einer Betrügerin vor ihrer Haustür die Goldbarren. Die Täterin war geschätzt 30 Jahre alt, sprach deutsch und hatte ein rundes Gesicht mit dunklen Haaren, die sie zu einem Zopf gebunden trug. Sie war mit einer dunklen Hose und einem dunkelroten Pullover bekleidet und entfernte sich zu Fuß vom Wohnhaus.

In einem zweiten Fall am Donnerstagabend erhielt ein Ehepaar einen Anruf eines angeblichen Rechtsanwaltes, der ebenfalls eine hohe Geldsumme forderte. Das Paar ließ sich zu einer Geldübergabe in der Nähe der Wohnadresse überreden und übergab Bargeld im mittleren vierstelligen Bereich.

Der männliche Geldabholer wird auf etwa 1,65 Meter geschätzt und soll eine muskulöse Statur haben. Er trug dunkle Haare und dunkle Kleidung.

Die Kriminalinspektion für Betrug in Calw hat die Ermittlungen übernommen. Zeugen, die die Übergaben beobachtet haben oder Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 07231 186-4444 mit dem Kriminaldauerdienst in Verbindung zu setzen.

Die Polizei warnt: Echte Polizisten rufen niemals unter der Notrufnummer 110 an. Bei verdächtigen Anrufen sollten Betroffene auflegen und den vermeintlich betroffenen Angehörigen unter der bekannten Nummer kontaktieren. Niemals sollten Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen übergeben werden. In Deutschland gibt es die von Betrügern geschilderte Verfahrensweise „gegen Kaution auf freien Fuß“ nicht.