Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle am Wochenende in Singen und Bietingen

(Symbolbild)

Die Bundespolizei hat am vergangenen Wochenende bei Kontrollen am Grenzübergang Bietingen und in Singen drei offene Haftbefehle vollstreckt. Während ein Mann eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten musste, konnten zwei weitere Personen ihre Geldstrafen vor Ort bezahlen.

Am Freitagabend, 27. März 2026, kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen 40-jährigen deutschen Staatsangehörigen in der Bahnhofshalle Singen. Gegen den Mann lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vor, nachdem er eine Geldstrafe wegen Diebstahls vom Oktober 2025 bisher nicht beglichen hatte. Da er die Strafe vor Ort nicht bezahlen konnte, brachten ihn die Beamten zum Antritt einer 25-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.

Nur wenig später kontrollierten Einsatzkräfte einen deutschen Staatsangehörigen am Grenzübergang Bietingen/Thayngen bei der Einreise in das Bundesgebiet. Die Beamten stellten zwei offene Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Stuttgart fest. Zum einen standen noch 30 Euro Geldbuße der Stadt Leonberg aus, zum anderen hatte der Mann eine Geldstrafe des Amtsgerichts Böblingen in Höhe von 2.700 Euro vom Januar 2022 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bisher nicht bezahlt. Der Mann zahlte die offenen Strafen vor Ort und durfte seine Reise anschließend fortsetzen.

Am Samstagvormittag, 28. März 2026, stoppten die Bundespolizisten erneut einen deutschen Staatsangehörigen am Grenzübergang Bietingen/Thayngen bei der Einreise. Gegen den 35-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) vor. Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hatte im April 2025 einen Strafbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen ihn erlassen, dessen Zahlung er bislang nicht nachgekommen war. Der Mann zahlte die Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro vor Ort und konnte damit einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen. Auch er durfte anschließend weiterreisen.