Die Finanzkommission Gesundheit hat 66 konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, um die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Der am Montag in Berlin vorgestellte erste Bericht der Kommission soll die drohende Finanzlücke von über 40 Milliarden Euro bis 2030 verhindern.
Die Empfehlungen sollen ab 2027 wirksam werden und sind in drei Kategorien unterteilt: Maßnahmen mit positiven Auswirkungen auf die Versorgungsqualität, neutrale Maßnahmen sowie solche mit unsicheren oder potenziell negativen Auswirkungen auf Qualität, Zugang oder Verteilungsgerechtigkeit.
Zu den qualitätsverbessernden Maßnahmen zählt die schrittweise Einführung eines obligatorischen Zweitmeinungsverfahrens für mengensensible Eingriffe. Bei den neutralen Maßnahmen empfiehlt die Kommission die Streichung der Vergütungsregelungen für TSVG-Konstellationen, die Abschaffung der beitragsfreien Ehegattenversicherung sowie Steuererhöhungen bei Tabak und Alkohol. Zusätzlich schlägt sie eine gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke vor.
Ein Beispiel für die dritte Kategorie ist die Beendigung der Vollfinanzierung von Erprobungsstudien durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) warnte vor einem historischen Finanzdefizit von über 40 Milliarden Euro im Jahr 2030, falls nicht entschlossen gehandelt werde. Die Kommission habe zentrale Kostentreiber und strukturelle Herausforderungen identifiziert.
Nach Angaben der Kommission beträgt die bestehende Finanzlücke der gesetzlichen Krankenversicherung bereits über 15 Milliarden Euro im Jahr 2027. Diese könnte bis 2030 auf über 40 Milliarden Euro ansteigen. Das Gesundheitsministerium will die Vorschläge zügig prüfen und ein Gesetzgebungsverfahren einleiten, um die Finanzsituation ab 2027 zu stabilisieren.