Die Bundespolizei hat am gestrigen Nachmittag einen 42-jährigen Polen im Hauptbahnhof Hannover kontrolliert, der offen sichtbare extremistische Tätowierungen trug. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole eingeleitet.
Beamte der Bundespolizeiinspektion Hannover entdeckten den Mann gegen 17 Uhr während einer Präsenzstreife im Personentunnel nahe der Treppenaufgänge zu den Bahnsteigen 9 und 10. Ihnen fielen sofort mehrere extremistische Symbole auf, die der 42-Jährige als Tätowierungen an verschiedenen Körperstellen deutlich erkennbar zur Schau stellte. Dabei handelte es sich um Hakenkreuze und SS-Runen, die nicht verdeckt waren.
Nach der Kontrolle führten die Bundespolizisten den Mann zur Identifizierung zur Dienststelle am Ernst-August-Platz. Seine Identität konnte erst nach einem Austausch mit den polnischen Behörden zweifelsfrei bestätigt werden. Die Beamten klärten den Polen über das eingeleitete Ermittlungsverfahren auf und wiesen ihn an, die verfassungsfeindlichen Symbole mit Hilfsmitteln oder Bekleidung zu überdecken.
Der Mann folgte den Anweisungen und klebte sämtliche Tattoos ab. Nach etwa drei Stunden konnte er die Dienststelle wieder verlassen. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass das Verwenden und Verbreiten verfassungsfeindlicher Symbole der NS-Zeit nach dem Strafgesetzbuch strafbar ist und auch dauerhafte Tätowierungen in der Öffentlichkeit abgedeckt werden müssen.