Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes beschlossen. Die Luftverkehrsteuer soll auf das Niveau der vor dem 1. Mai 2024 geltenden Steuersätze gesenkt werden. Die Änderungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte.
Die Senkungen fallen je nach Reisedistanz unterschiedlich aus: Für Zielländer in bis zu 2.500 Kilometer Entfernung sinkt der Steuersatz von derzeit 15,53 Euro auf 13,03 Euro. Bei mittleren Distanzen zwischen 2.500 und 6.000 Kilometern reduziert sich die Steuer von 39,34 Euro auf 33,01 Euro. Für Fernziele mit einer Entfernung von über 6.000 Kilometern wird der Steuersatz von 70,83 Euro auf 59,43 Euro gesenkt.
Das Bundesfinanzministerium betonte, dass die Steuersenkungen an die Reisenden weitergegeben werden sollen. Die Steuersätze sind in drei Distanzklassen gegliedert und knüpfen an die pauschalierte Entfernung zum Zielort an. Für die Einordnung eines Ziellandes in eine Distanzklasse ist die Entfernung zwischen Frankfurt am Main und dem größten Verkehrsflughafen des jeweiligen Ziellandes maßgeblich.