Ein 29-jähriger eritreischer Staatsangehöriger hat am frühen Morgen des 5. April 2026 einen schlafenden 48-jährigen Hamburger am Bahnsteig 3 des Hamburger Hauptbahnhofs bestohlen. Nur 30 Minuten nach der Strafanzeige konnte die Bundespolizei den Täter fassen und fast alle gestohlenen Gegenstände sicherstellen.
Der gebürtige Hamburger war gegen 5.08 Uhr auf einer Wartebank am Bahnsteig eingeschlafen, nachdem er seinen Hunger mit Fast-Food aus einem McDonald’s-Restaurant gestillt hatte. Der 29-jährige Tatverdächtige nutzte diese hilflose Situation aus und durchsuchte die gesamte Kleidung seines schlafenden Opfers. Dabei erbeutete er eine Geldbörse mit 140 Euro Bargeld, Geldkarte, Personalausweis, Krankenversicherungskarte und einem Deutschlandticket sowie ein Smartphone.
Nachdem der Täter in unbekannte Richtung geflüchtet war, wachte der 48-Jährige auf und bemerkte den Diebstahl auch durch den Hinweis einer Reisenden. Er handelte vorbildlich und erstattete um 6.46 Uhr auf der Gemeinsamen Sicherheitswache von Bundes- und Landespolizei am Hamburger Hauptbahnhof Strafanzeige gegen Unbekannt.
Die Bundespolizisten sichteten umgehend das Videomaterial der Überwachungskameras am Bahnsteig und konnten sowohl die Tathandlungen als auch den Täter klar erkennen. Aufgrund der guten Bildqualität starteten mehrere Streifenbeamte eine Nahbereichsfahndung und erkannten den mutmaßlichen Täter im Stadtteil St. Georg wieder. Um 7.17 Uhr nahmen sie den Mann widerstandslos fest und brachten ihn gefesselt zum Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof.
Fast das gesamte zuvor gestohlene Eigentum fanden die Beamten versteckt im Stadtteil St. Georg am Hansaplatz und in der Bekleidung des Beschuldigten. Lediglich die Krankenversicherungskarte blieb verschwunden. Die Gegenstände konnten dem Diebstahlsopfer wieder übergeben werden.
Die Überprüfung der Personaldaten des polizeilich bekannten Tatverdächtigen ergab drei Fahndungstreffer. Der Mann wurde bereits aufgrund begangener Straftaten zur Aufenthaltsermittlung von der Staatsanwaltschaft Hamburg gesucht. Nach ärztlicher Feststellung der Gewahrsamsfähigkeit und Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen inklusive erkennungsdienstlicher Behandlung leiteten die Beamten ein weiteres Strafverfahren wegen Diebstahlsverdachts ein. Der Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg führt den Tatverdächtigen dem Haftrichter vor.