Ein 41-jähriger Fahrer eines Kleintransporters hat am Abend des 6. April 2026 auf der Bundesstraße 243 zwischen Bockenem und Nette mehrere andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Gegen 21:00 Uhr meldeten zwei Verkehrsteilnehmer der Polizeileitstelle die auffällige Fahrweise des weißen Transporters, die zu mehreren Beinahe-Unfällen mit entgegenkommenden Fahrzeugen führte.
Die beiden Zeugen verfolgten das Fahrzeug und übermittelten der Leitstelle fortlaufend den aktuellen Standort. Eine Funkstreife der Polizei Bad Salzdetfurth konnte den Fahrer schließlich im Ortsteil Nette stoppen und kontrollieren. Bei der Überprüfung stellten die Beamten deutliche Ausfallerscheinungen fest, die für die verkehrsgefährdende Fahrweise verantwortlich gewesen sein dürften.
Die Kontrolle ergab Hinweise auf die vorherige Einnahme berauschender Mittel. Der Fahrzeugführer aus dem Landkreis Hildesheim räumte daraufhin den Konsum starker Schmerzmittel ein, die zu seiner Fahruntüchtigkeit geführt haben könnten. Eine Ärztin entnahm dem Mann zur beweissicheren Feststellung eine Blutprobe. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt.
Die Polizei ermittelt nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB und sucht weitere Zeugen des Geschehens. Verkehrsteilnehmer, die durch die Fahrweise des weißen Transporters gefährdet wurden, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 05063/9010 zu melden.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei Bad Salzdetfurth auf die Risiken zentral wirksamer Medikamente hin. Dazu zählen bestimmte Schmerzmittel, Antidepressiva sowie Arzneistoffe zur Behandlung von ADHS. Diese können auch bei ärztlicher Verordnung die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen und die Fahrtüchtigkeit herabsetzen. Dies gilt besonders während der Ein- oder Umstellungsphase sowie im Zusammenwirken mit weiteren zentral wirksamen Substanzen.
Die Polizei empfiehlt, ärztliche Rücksprache zu halten und die eigene Fahrtüchtigkeit kritisch zu prüfen. Wer Nebenwirkungen wie Schwindel, starke Müdigkeit oder Sehstörungen feststellt, sollte kein Fahrzeug führen, um sich und andere nicht zu gefährden. Andernfalls drohen strafrechtliche Konsequenzen.