Die Bundespolizei hat am 6. April 2026 drei Haftbefehle gegen gesuchte Personen vollstreckt. Die Festnahmen erfolgten bei Grenzkontrollen am Bahnhof Kehl und am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden.
In einem grenzüberschreitenden Fernzug aus Frankreich kontrollierten Bundespolizisten bei einem Sonderhalt in Kehl einen 31-jährigen afghanischen Staatsangehörigen. Die Überprüfung im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen ergab, dass gegen den Mann ein Haftbefehl wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte vorlag. Da er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, lieferten die Beamten ihn in eine Justizvollzugsanstalt ein. Zusätzlich erwartet ihn eine Anzeige wegen unerlaubter Einreise.
Am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden nahmen Bundespolizisten einen 25-jährigen deutschen Staatsangehörigen fest, der aus Banja Luka nach Deutschland gereist war. Bei der Einreisekontrolle stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr bestand. Der Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro bezahlen und entging damit einer Haftstrafe.
Ebenfalls in einem Fernzug aus Frankreich überprüften Beamte am Bahnhof Kehl einen 21-jährigen französischen Staatsangehörigen. Gegen ihn lagen sowohl ein Haftbefehl als auch ein Strafbefehl vor, jeweils wegen Erschleichens von Leistungen. Da er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, wo er nun eine 10-tägige Haftstrafe verbüßt.