18.760 unerlaubte Einreisen: Bundespolizei zieht Bilanz der Grenzkontrollen in Bayern

Symbolfoto "Grenzkontrolle". Das Bild ist für redaktionelle Zwecke freigegeben; Quelle: Bundespolizei.

Die Bundespolizei hat zwischen September 2024 und März 2026 an Bayerns Landgrenzen 18.760 unerlaubte Einreisen festgestellt. Das geht aus der aktuellen Bilanz der Bundespolizeidirektion München hervor, die am 31. März 2026 veröffentlicht wurde.

Der Großteil der illegalen Grenzübertritte erfolgte über die österreichische Grenze: 14.648 Personen reisten unerlaubt aus Österreich ein, 4.112 über die tschechische Grenze. Von den insgesamt festgestellten Personen wurden 12.050 unmittelbar an der Grenze zurückgewiesen oder zurückgeschoben – 10.928 an der österreichischen und 1.122 an der tschechischen Grenze.

Die Beamten stellten außerdem 688 Personen fest, die eine Wiedereinreisesperre für Deutschland besaßen und daher an der Einreise gehindert wurden. 608 von ihnen kamen aus Österreich, 80 aus Tschechien. Insgesamt 955 Schleuser wurden vorläufig festgenommen, davon 888 an der österreichischen und 67 an der tschechischen Grenze.

Als zusätzlichen Erfolg verzeichnete die Bundespolizei die Vollstreckung von 3.988 offenen Haftbefehlen – 3.212 an der österreichischen und 776 an der tschechischen Grenze. Zudem stellten die Beamten 286 Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder islamistischen Spektrum fest, 221 davon an der österreichischen und 65 an der tschechischen Grenze.

Für den Zeitraum vom 8. Mai 2025 bis zum 31. März 2026 weist die Statistik nochmals gesonderte Zahlen aus: In diesem Zeitraum registrierte die Bundespolizei 10.387 unerlaubte Einreisen, davon 7.933 aus Österreich und 2.454 aus Tschechien. 7.121 Personen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben, darunter 463 nach Paragraf 18 Absatz 2 des Asylgesetzes. Bei 36 Personen handelte es sich um vulnerable Gruppen.

In den Jahren 2024 bis 2026 wies die Bundespolizeidirektion München insgesamt 12.046 Personen an Luft- und Landgrenzen zurück oder schob sie zurück. Die Grenzkontrollen finden seit dem 16. September 2024 auf Anordnung der Bundesinnenministerin statt und betreffen seitdem auch die Grenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den Grenzen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz bestanden die Kontrollen bereits zuvor.

Die Bundespolizei begründet die Maßnahmen mit dem Schutz der inneren Sicherheit und der Reduzierung irregulärer Sekundärmigration. Die Daten basieren auf der Polizeilichen Eingangsstatistik und können sich durch Nacherfassungen noch geringfügig ändern.