Bei Grenzkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze hat die Bundespolizei in der vergangenen Nacht drei Haftbefehle vollstreckt. Die Beamten kontrollierten an den Grenzübergängen Ludwigsdorf (BAB 4) und Görlitz (Stadtbrücke) drei Männer, gegen die jeweils ein Haftbefehl vorlag.
Auf der Autobahn 4 stoppten die Einsatzkräfte einen 58-jährigen Polen. Die Überprüfung seiner Personalien ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Der Mann zahlte die geforderte Summe von 1.414 Euro und konnte seine Reise fortsetzen.
An der Görlitzer Stadtbrücke führten die Kontrollen zu zwei weiteren Festnahmen. Ein 45-jähriger rumänischer Staatsangehöriger war am späten Abend von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen Bedrohung zur Fahndung ausgeschrieben worden. Er beglich eine Geldstrafe in Höhe von 981 Euro und durfte ebenfalls weiterreisen.
Ein 45-jähriger polnischer Staatsangehöriger konnte hingegen die geforderte Geldstrafe nicht aufbringen. Die Staatsanwaltschaft Offenburg hatte ihn wegen Trunkenheit im Verkehr gesucht. Da er die offene Summe von 1.867 Euro nicht zahlen konnte, lieferten ihn die Beamten zur Vollstreckung in die Justizvollzugsanstalt Bautzen ein.