Vier Haftbefehle: Rumäne am Flughafen Stuttgart durch PNR-Daten gefasst

(Symbolbild)

Die Bundespolizei hat am Samstagabend am Flughafen Stuttgart einen 25-jährigen rumänischen Staatsangehörigen festgenommen. Die Fahndung erfolgte auf Grundlage von PNR-Daten, nachdem gegen den Mann vier Vollstreckungshaftbefehle vorlagen.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte die Haftbefehle wegen verschiedener Straftaten erlassen: Sachbeschädigung, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz nach Paragraf 29, strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr gemäß Paragraf 40 des Sprengstoffgesetzes und Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs wegen Erschleichens von Leistungen. Am Tag nach seiner Festnahme wurde der Rumäne in die Justizvollzuganstalt Stuttgart-Stammheim eingeliefert.

Grundlage für die erfolgreiche Fahndung waren die sogenannten PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei jeder Flugbuchung anfallen. Seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge die Daten ihrer Reisegäste an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Zu diesen Informationen gehören unter anderem die Namen der Reisenden und das Abflugdatum.

Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zur Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern leiten die Behörden die Daten an die Bundespolizei weiter, die dann weitere Maßnahmen wie Einreiseverweigerungen oder Festnahmen einleitet.